Seit einiger Zeit wird in Deutschland Kritik am System der körperschaftsteuerlichen Organschaft geübt. Die umfassenden Regelungen sind überaus komplex und bedürfen einer grundlegenden Reform. Möglicherweise könnte hier das sogenannte Gruppenbesteuerungssystem der Niederlande ein Beispiel für künftige Ge-staltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers sein.
Voraussetzungen für die niederländische fiskale Einheit
Als Muttergesellschaft kommen unter anderem die niederländische AG und die GmbH in Betracht,
Tochtergesellschaften können grundsätzlich nur die niederländische AG sowie die GmbH sein,
Grundsätzlich können nur in den Niederlanden ansässige Gesellschaften Teil einer fiskalen Einheit werden,
Die Muttergesellschaft muss mittelbar bzw. unmittelbar mindestens 95 % des nominellen Kapitals an der Tochtergesellschaft halten,
Die fiskale Einheit kann nur auf gemeinsamen Antrag aller betreffenden Gesellschaften, begründet werden,
Die Vereinbarung eines Gewinnabführungsvertrages ist nicht erforderlich,
Sämtliche Gesellschaften, die die fiskale Einheit begründen möchten, müssen ihren Gewinn nach denselben Gewinnermittlungsvorschriften ermitteln und über identische Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahre verfügen.
Folgewirkungen der fiskalen Einheit (in Grundzügen)
Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften bilden zusammen nur ein Steuersubjekt,
Alle Aktiva und Passiva der beteiligten Gesellschaften werden in der Bilanz der Muttergesellschaft ausgewiesen,
Die Übernahme der Aktiva und Passiva durch die Muttergesellschaft erfolgt zu Buchwerten (dadurch keine Aufdeckung von so genannten stillen Reserven),
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaften werden grundsätzlich nicht ausgewiesen,
im Ergebnis ist nur eine Konzern-Steuerbilanz und eine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anstelle mehrerer Einzelbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen,
Grundsätzlich werden Gewinne und Verluste der Gesellschaften ausgleichen, es gibt jedoch eine Reihe von Restriktionen hinsichtlich der Gewinn- und insbesondere Verlustverrechnungsmöglichkeiten, um missbräuchliche Gestaltungen auszuschließen,
Eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern innerhalb der fiskalen Einheit ist grundsätzlich möglich, erst wenn die Wirtschaftsgüter das Gebilde der fiskalen Einheit verlassen, kommt es zur Aufdeckung der stillen Reserven und insoweit zu einer Steuerbelastung,
Die fiskale Einheit wird unter anderem auf Antrag der Muttergesellschaft, oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, beendet.
Die Rückübertragung sämtlicher Aktiva und Passiva erfolgt wiederum zum entsprechenden Buchwert.
Fazit
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Gruppenbesteuerungssystem der Niederlande insoweit eine Vereinfachung im Vergleich zur deutschen körperschaftsteuerlichen Organschaft darstellen kann, als dass innerhalb der fiskalen Einheit nur noch eine Konzern-Bilanz und eine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen ist. Um bestimmte missbräuchliche Gestaltungen auszuschließen, hat der Gesetzgeber neben den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen jedoch eine Reihe von Ausnahmeregelungen getroffen.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass im Rahmen des vorstehenden Artikels nicht sämtliche Vor- und Nachteile sowie Anwendungsregelungen der fiskalen Einheit in den Niederlanden skizziert werden können.
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